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Wildkrankheiten - krankheitsbedingte Veränderungen beim jagdbaren Wild

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 06092020)

-gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung gem. RAO ZIff. 2.1.1.3-

im Anschluss - ohne zusätzlichen Beitrag: 14:00 - 16:00 Rissdiagnostik - Möglichkeiten und Grenzen

Wildkrankheiten

Referent: Dr. Martin Peters, Pathologe am CVUA Westfalen, Standort Arnsberg

Termin:                06.09.2020

Ort:                       Waldgaststätte Cafe Halle, Auf der Halle 12, 58135 Hagen (www.cafe-halle.de)

Uhrzeit:                10.00 bis ca. 14.00 Uhr

Gebühr:                Mitglied 35,00 € / Gast 55,00 €

Teilnehmer:         begrenzt

 

Inhalt:

Aus seinem Fundus als Veterinärpathologe stellt der Referent in einem reich bebilderten Vortrag krankheitsbedingte Veränderungen am jagdbaren Wild dar. Auf die aktuelle Situation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest wird eingegangen. Befunde bei derzeit relevanten Wildkrankheiten werden vor dem Hintergrund der Krankheitsursache, der Epidemiologie der Erkrankung und des Ansteckungsrisikos dargestellt.

Der Jäger sollte als kundige Person in Sachen Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale vom Normalzustand unterscheiden können. Er ist aber auch vor dem Hintergrund von Tierseuchen bei der Früherfassung von Krankheiten extrem wichtig, man denke hier nur an die Afrikanische Schweinepest. Dabei sollte er aber auch seine Grenzen kennen. Der Wald ist eben keine Sektionshalle und zwischen dem Aufbrechen von Wild und einer echten „Sektion“ bestehen große Unterschiede. In Anbetracht dessen stellt die Zusammenarbeit von Jägern und Veterinäruntersuchungsämtern eine echte Win-win-Situation dar.

Besonderer Schwerpunkt des Vortrages sind von Tieren auf den Menschen übertragbare Erkrankungen. Das Aufbrechen von Tieren ist für den Jäger nicht ungefährlich. Der Vortrag will für Veränderungen sensibilisieren und die Grenzen der Krankheitserkennung vor Ort aufzeigen. Es werden Hinweise zum Umgang mit und zum Einsenden von Tieren an die Untersuchungsämter gegeben. In NRW werden dankenswerterweise die Kosten für die Untersuchung jagdbaren Wilds von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, also vom Land übernommen. Die Angst vor einer Rechnung sollte nicht vor einer Einsendung von Wild zur Untersuchung abhalten.

Anmeldungen werden erbeten bis 31.08.2020. Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.; Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Teilnehmergebühr ist bis zum   04.09.2020 zu entrichten.

Bei Rückfragen E-Mail an fortbildung@jagdschutz-nrw.de.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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