-gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung gem. RAO ZIff. 2.1.1.3-
Referent: Dr. Martin Peters, Pathologe am CVUA Westfalen, Standort Arnsberg
Termin: 06.09.2020
Ort: Waldgaststätte Cafe Halle, Auf der Halle 12, 58135 Hagen (www.cafe-halle.de)
Uhrzeit: 10.00 bis ca. 14.00 Uhr
Gebühr: Mitglied 35,00 € / Gast 55,00 €
Teilnehmer: begrenzt
Aus seinem Fundus als Veterinärpathologe stellt der Referent in einem reich bebilderten Vortrag krankheitsbedingte Veränderungen am jagdbaren Wild dar. Auf die aktuelle Situation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest wird eingegangen. Befunde bei derzeit relevanten Wildkrankheiten werden vor dem Hintergrund der Krankheitsursache, der Epidemiologie der Erkrankung und des Ansteckungsrisikos dargestellt.
Der Jäger sollte als kundige Person in Sachen Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale vom Normalzustand unterscheiden können. Er ist aber auch vor dem Hintergrund von Tierseuchen bei der Früherfassung von Krankheiten extrem wichtig, man denke hier nur an die Afrikanische Schweinepest. Dabei sollte er aber auch seine Grenzen kennen. Der Wald ist eben keine Sektionshalle und zwischen dem Aufbrechen von Wild und einer echten „Sektion“ bestehen große Unterschiede. In Anbetracht dessen stellt die Zusammenarbeit von Jägern und Veterinäruntersuchungsämtern eine echte Win-win-Situation dar.
Besonderer Schwerpunkt des Vortrages sind von Tieren auf den Menschen übertragbare Erkrankungen. Das Aufbrechen von Tieren ist für den Jäger nicht ungefährlich. Der Vortrag will für Veränderungen sensibilisieren und die Grenzen der Krankheitserkennung vor Ort aufzeigen. Es werden Hinweise zum Umgang mit und zum Einsenden von Tieren an die Untersuchungsämter gegeben. In NRW werden dankenswerterweise die Kosten für die Untersuchung jagdbaren Wilds von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, also vom Land übernommen. Die Angst vor einer Rechnung sollte nicht vor einer Einsendung von Wild zur Untersuchung abhalten.
Anmeldungen werden erbeten bis 31.08.2020. Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.; Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Teilnehmergebühr ist bis zum 04.09.2020 zu entrichten.
Bei Rückfragen E-Mail an fortbildung@jagdschutz-nrw.de.