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Rissdiagnostik - Möglichkeiten und Grenzen

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 16082020)

-gleichzeitig Modul zur Hegemeister-Ausbildung gem. RAO Ziff. 2.1.5-

Achtung -aus organisatorischen Gründen findet diese Veranstaltung gemeinsam mit bzw. nach dem Seminar "Wildtierkrankheiten" am 06.09.2020 statt. Bereits angemeldete Teilnehmer werden gesondert informiert. Ein zusätzlicher Beitrag wird nicht erhoben, so dass Sie beide Fortbildungen dann am 06.09.2020 zum Preis von einer Veranstaltung erhalten.

wolfsgebiet

Referenten:

Dr. Martin Peters (Pathologe am CVUA Westfalen, Standort Arnsberg)

Michael Hinz (Revieroberjäger, anerkannter Schweißhundeführer und Wolfsberater im Sauerland)

Zeit:          06.09.2020 14:00 - ca. 16:00 Uhr

Ort:           Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 35,00 € / Gäste 55,00 €

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 09.08.2020. Zahlungsgeingang bis spätestens 04.08.2020. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Inhalt:

Nicht erst seitdem der Wolf zurückgekehrt ist stellt sich die Frage „Wer war es?“, wenn man gerissene Wildtiere oder auch Nutztiere im Revier findet. War es ein Hund, der gewildert hat, ein Fuchs oder gar ein Luchs? Ist es tatsächlich überhaupt ein gerissenes Tier oder hat sich da z.B. ein Fuchs an einem aus anderen Gründen verendeten Tier bedient. Dieses auch in der Öffentlichkeit häufig „emotional hochgekochte“ Thema wird in einem Vortrag aus der Sicht eines Wolfsberaters und eines Veterinärpathologen sachlich beleuchtet.

In NRW gibt es einen Wolfsmanagementplan, in dem u.a. die Vorgehensweise beim Auffinden von potentiellen Wolfsrissen geregelt ist sowie die Aufgaben sogenannter „Wolfsberater“ beschrieben werden. Prädatoren (Beutejäger), zu denen Hund, Wolf, Luchs, Fuchs und Bär gehören, haben unterschiedliche Vorgehensweisen, wenn sie Tiere töten. Bereits die Auffindesituation kann wertvolle Hinweise auf den Verursacher geben.

So kommt den Wolfsberatern neben der Beratung von z.B. Schäfern in Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen u.a. auch die Aufgabe der Dokumentation der Auffindesituation von Rissopfern zu. Sie entnehmen soweit möglich bereits vor Ort Tupferproben für genetische Untersuchungen auf Täter-DNS. Das ist quasi auf Neudeutsch ein „Crime scene investigation (CSI)“-Job.

Der Pathologe untersucht hingegen die Spuren am Körper des Rissopfers selbst. Er muß und darf im Gegensatz zum Wolfsberater dabei auch Nutztiere eröffnen und vollständige Sektionen durchführen. Die Verletzungen und Fraßspuren werden dokumentiert. Dabei interessiert insbesondere, ob der Prädator Erfahrungen im Töten von Tieren hat und dementsprechend effizient tötet? Welche Teile werden bevorzugt gefressen und wie ist der Verwertungsgrad des Opfers.

Bei der Rissdiagnostik ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Wolfsberater und Pathologen sehr wichtig. Die Befunde beider ergeben häufig ein sogenanntes „Riss-Muster“, welches auf den Täter hinweist.

Aus dem Fundus von dokumentierten realen Fällen werden Rissmuster von Hunde-, Wolfs-, Fuchs- und Luchsrissen dargestellt. Dabei werden aber auch die Grenzen der morphologischen Rissdiagnostik aufgezeigt und auch auf die Probleme bei der genetischen Untersuchungen verwiesen. Der Vortrag verdeutlicht die Komplexität der Rissdiagnostik.

Sie gehört in die Hände von erfahrenen bzw. geschulten Experten!

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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