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Ausbildung zum Jagdaufseher

Dienstabzeichen f. amtl. bestätigte Jagdaufseher

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage die Ausbildung zum Jagdaufseher ausschließlich durch den Landesjagdverband NRW e.V. erfolgen  kann! Bitte wenden Sie sich bezüglich des Jagdschutzlehrganges daher bitte direkt an den LJV NRW e.V..

Wie werde ich Jagdaufseher?

Wie werde ich Jagdaufseher?

Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung als Jagdaufseher ist der erfolgreiche Besuch eines Jagdschutzlehrgangs mit Prüfung. Um an diesem teilnehmen zu können, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Jagdpachtfähigkeit
  • Nachweis über Schulung zur kundigen Person
  • Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO-LJG NRW

 

 

Der Jagdschutzlehrgang umfasst folgende Ausbildungsthemen:

I. Natur- und Artenschutz

  1. Washingtoner Artenschutzabkommen
  2. EU-Recht (insbes. FFH-RL; VogelSchRL)
  3. BNatSchG / NatSchG NRW
  4. BundesartenSchVO
  5. BWildSchVO
  6. Rote Listen (Kategorien)
  7. Bekämpfung Bisam u. Nutria (Schuss u. Beifang); Biberschutzonen beachten; Kormoranregelung
  8. BWaldG; LForstG
  9. Schutzgebiete/Jagd in Schutzgebieten

 

II. Jagd- und Tierschutzrecht

  1. Jagdschein, Ausländerjagdschein (rechtl. Grundlagen)
  2. Beschränkte Jagdausübung (§ 20 LJG-NRW)
  3. Befriedete Bezirke
  4. Verkehrssicherungspflicht bei Gesellschaftsjagden (insb. UVV, Straßenverkehr, - dabei Genehmigungserfordernis beachten, Nutztiere, Genehmigungspflichten)
  5. Pflichten des Jagdausübungsberechtigten (Streckenmeldung, Zwischenmeldung, Streckenlisten)
  6. Jagdbezirke, Abrundungen, Jagdgenossenschaften
  7. Verpachtung, Jagdkataster, Satzung/insbes. Neuverpachtung (Besonderheit Mehrheit Stimme/Fläche)
  8. Jagderlaubnis (entgeltlich/unentgeltlich)
  9. Jagdliche Einrichtungen (Unterhaltspflicht, Besitzstandswechsel bei auslaufender Pacht, Verkehrssicherungspflicht); § 28 LJG NRW
  10. Wildfolge (gesetzlich / vertraglich)
  11. Waidgerechtigkeit (Verhalten gegenüber der Kreatur, den jagdlichen Nachbarn und der erholungssuchenden Bevölkerung)
  12. TierSchG allgemein
  13. Tierschutz in der Landesverfassung (Staatsziel)

 

III. Gesetzliche Grundlagen des Jagdschutzes

  1. Wilderei (Erkennung und Bekämpfung)
  2. Abschuss und Fang wildernder Hunde
  3. Neozoen
  4. Seuchenbekämpfung / Hygiene
  5. Wildfütterung (Futternot)
  6. Schießerlaubnis (Waffenrecht)
  7. VwVG, StGB, StPO, UZwG

 

IV. Jagd- und Wildschaden und Forst und Landwirtschaft

  1. Schadenersatz / Ermittlung
  2. Meldefristen
  3. Ersatzverpflichtete
  4. Vorverfahren
  5. Gehegewild
  6. Wildunfall

 

V. Wildbrethygiene/Hygiene (Seuchenprävention)

  1. Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung
  2. Verwerten des Wildes (wertvolles Nahrungsmittel)
  3. Anzeigepflichten gefährlicher Wildkrankheiten
  4. Beseitigung des Wildes
  5. EU-Fleischhygienepaket (Verordnungen)
  6. Hygiene (Seuchenprävention)

 

VI. Jagdarten

  1. Gesellschaftsjagden (Vorbereitung, Sicherheit und Leitung)
  2. Ordnungssignale
  3. Reviereinrichtungen (Errichtung, Abbau, Kontrolle)
  4. Arbeitsschutz (UVV)

 

VII. Brauchbare Jagdhunde

  1. Jagdhunde (Rassen, Haltung, Einsatzmöglichkeiten, Prüfung, Versicherung, Wertermittlung bei Unfall, LHundG, TierSchG)
  2. Arbeit vor und nach dem Schuss (Bodenjagd)
  3. Schuss- und Pirschzeichen
  4. 30 LJG NRW
  5. Schweißhundestationen

 

VIII. Schalenwild – Wildbewirtschaftung - Management

  1. Raumordnung, Schalenwildgebiete, Populationen
  2. Populationsaufbau, Streckenanalyse
  3. Wilddichte, Wildgesundheit
  4. Abschussplanung (Ausfüllen eines Abschussplans)
  5. Jagdkataster
  6. Altersschätzung
  7. Verbissgutachten
  8. Scheinwerfertaxation
  9. Beschränkungen und Grenzen der Hege (Überhege, Fütterung u.ä.)

 

IX. Niederwild - Situation, Hege, Bejagung

  1. Besatzentwicklung
  2. Rückgangsursachen (Feindeinfluss, Lebensraumansprüche, sekundäre Faktoren)
  3. Hege (Feindkurzhaltung, Revierverbesserung, Fütterung)
  4. Bejagung (Besatzermittlung, Zuwachs, nachhaltige Nutzung)

 

X. Erholung in der freien Landschaft und im Wald

  1. Rechte und Pflichten der erholungssuchenden Bevölkerung / Ordnungswidrigkeiten
  2. Betretungsrechte und Betretungsverbote (insb. Waldsperrungen, freilaufende Hunde und Katzen)
  3. Sammeln von Früchten
  4. Reiten
  5. Fahren mit Rädern und Kraftfahrzeugen; Abstellen von KfZ
  6. Zelten
  7. Abfall

 

XII. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

  1. Zuständigkeitsbereich des Jagdaufsehers
  2. Rollenspiel für Jagdschutzberechtigte: Gesprächsführung und Konfliktbewältigung mit Erholungssuchenden)
  3. Zusammenarbeit mit Behörden, Land- und Forstwirtschaft (insb. Landschaftswacht)
  4. Verhalten gegenüber Jagdgegnern / Konfliktschulung

 

XIII. Wild- und Jagdschäden im Revier

  1. Erscheinungsformen (Verbiss-, Fege- und Schälschäden, Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen)
  2. Hinweise zur Schadensverhütung in Wald und Feld (mechanischer Schutz, Zäune, Bejagungsfehler, optische, akustische und olfaktorische Maßnahmen)
  3. Jagdschäden

 

XIV. Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.4 („Jagd“)

  1. Gesetzliche Unfallversicherung
  2. Waffe und Munition
  3. Ausübung der Jagd
  4. Erste Hilfe
  5. Gesellschaftsjagden / Erntejagden
  6. Nachsuchen
  7. Schießstände
  8. Hochsitzbau

 

XV. Biotopverbesserung im Jagdbezirk

  1. Anlage von Wildäckern, Daueräsungsflächen, Hecken, Feldholzinseln, Kopfbäumen und Streuobswiesen
  2. Einbringung von Proßhölzern
  3. Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten (Holzlagerplätze, Rückeschneisen)
  4. Pflege von Uferrandstreifen/Greening
  5. Ausnutzung feuchter Bereiche zur Anlage von Feuchtbiotopen (Sonderstandorte und Genehmigungspflichten beachten)
  6. Einbindung der Projekte in ein Vernetzungssystem (Biotopverbund, Trittsteine)
  7. Hege ist Arten- und Biotopschutz

 

XVI. Biotophege mit praktischen Anleitungen im Revier

  1. Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten zur Anlage von Wildäckern (links und rechts an den Rückewegen, an den Wendeplatten, auf Lichtungen etc.)
  2. Bodenverbessernde Maßnahmen aufgrund von Bodenproben
  3. Pflege von Hecken und Kopfbäumen
  4. Mähtermine/Mähtechnik/Schutzmaßnahmen
  5. Ausnahmegenehmigung zur Mulchverpflichtung
  6. Besser Anlage mehrerer kleiner Wildäcker (max. 0,2 ha groß) über das ganze Revier in Abhängigkeit der Wildart
  7. Sonderstandorte beachten

 

XVII. Biotopschutzkonzepte für gefährdete Wildarten

  1. Schutz der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Nationalpark, NATURA 2000, §§ 62, 63 Biotope, Wildnisgebiete)
  2. Zustand und Gefährdung der Landschaft (Moore, Heiden, Fließgewässer, Stillgewässer, Wald, Grünland), Umwandlungsverbot
  3. Biotopverbund, Biotoppflege und -entwicklung
  4. Förderprogramme für Lebensräume (Greening, Agrarumweltmaßnahmen,Vertragsnaturschutz, Erosionsschutz, Artenschutzprogramme)

 

XVIII. Wildmonitoring

  • Inhalt und Zweck eines Wildmonitorings
  • Methoden, Berichtspflicht, Datenerfassung
  • WILD, flächendeckende Einschätzung (FE), Rebhuhnmonitioring, Hasenzählung in Referenzrevieren

 

Den Lehrgang schließt ein 30-minütiges Prüfungsgespräch vor einer 5-köpfigen Prüfungskommission ab; Gegenstand des Prüfungsgesprächs können nicht nur die Themen des Jagdschutzlehrgangs, sondern auch die der Jägerprüfung sein.

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