Man lernt nie aus!
Nach diesem Motto gilt es angesichts des schnellen Wandels im Jagd- und Naturschutzrecht sowie der stetigen Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis auch für den zum Jagdschutz berechtigten Personenkreis, sich ständig fort- und weiterzubilden.
Denn:
Aus diesem Grunde bietet die Jagd- und NaturschutzAkademie im JV NRW e.V. einen eigenen Fortbildungsgang für den zum Jagdschutz berechtigten Personenkreis, den „geprüften Hegemeister“ an.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Im Gegensatz zu anderen Verbänden hütet sich der JV NRW e.V. davor, mit Titeln und Zertifikaten inflationär umzugehen. Die Fortbildung zum geprüften Hegemeister erfordert daher ein gewisses Mindestmaß an jagdlicher Erfahrung sowie praktischer Erfahrung im Jagdschutz.
So setzt die Ausbildung zum „gepr. Hegemeister“ zunächst grundsätzlich die Ausbildung zum Jagdaufseher nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften voraus. Nach einer mindestens 3-jährigen Praxis im aktiven Jagdschutz folgt sodann eine modulare Ausbildung in allen für den Jagdbetrieb sowie dem Jagd- und Naturschutz relevanten Bereichen, die mit einer schriftlichen Abschlussarbeit und einem 20-30 minütigen Fachgespräch zum Thema des Referats abgeschlossen wird.
Der hiernach verliehene Titel "geprüfter Hegemeister" ist ein verbandseigener Ehrentitel, der auf die besondere fachliche Qualifikation seines Trägers hinweist und an die Mitgliedschaft im Jagdaufseherverband NRW e.V. geknüpft ist.
Dieser Titel erhebt daher in keinem Fall den Anspruch, einer mehrjährigen Berufsausbildung im jagdlichen oder forstlichen Bereich gleichzustehen und stellt ausdrücklich keine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes dar!
Genau so wenig soll damit eine Konkurrenz zu Berufsjägern und Forstbediensteten geschaffen werden; die Hegemeister im JV NW e.V. sehen sich als besonders qualifizierte Ehrenamtler, die ihre Freizeit mit Passion und Herzblut der Hege und dem Schutz unseres Wildes sowie dem Erhalt unserer Natur widmen.
Welche Aufgaben hat der „geprüfte Hegemeister“?
Der geprüfte Hegemeister findet somit sein Einsatzgebiet vornehmlich in der ehrenamtlichen Aus- und Fortbildung von Jägern und Jagdaufsehern sowie bei der Betreuung von Revieren, in denen aufgrund der Größe oder Struktur ein Einsatz von Berufsjägern und/oder Forstpersonal nicht angebracht, jedoch gleichwohl eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist.
Warum „Hegemeister“?
„Hegemeister“ war im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in manchen Gegenden Deutschlands die Bezeichnung für Personen oder auch Beamte, die mit dem Forst- und Jagdschutz betraut waren; teilweise wurde der Titel „Hegemeister“ auch als Ehrentitel verliehen. In Österreich etwa wird der Leiter eines Hegerings als „Hegemeister“ bezeichnet. In guter Tradition haben wir daher den Begriff erneut zum Leben erweckt.
Aus Respekt vor der umfangreichen Ausbildung der Berufsjäger, die berechtigt sind, nach erfolgreichem Abschluss ihrer dreijährigen Berufsausbildung den Titel „Revierjäger“ sowie nach bestandener Meisterprüfung der Titel „Revierjagdmeister“ zu führen, haben wir bewusst auf die Verwendung des in anderen Verbänden gebräuchlichen Titels „Revierhegemeister“ verzichtet.
Für wen kommt die Ausbildung zum „geprüften Hegemeister“ in Betracht?
Die einzelnen Module sind gleichzeitig Fortbildungsveranstaltungen des JV NRW e.V. und können von jedem Interessierten besucht werden. Soll damit jedoch die Fortbildung zum geprüften Hegemeister angestrebt oder begonnen werden, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen; diese können auch noch im Laufe der Ausbildung erworben werden:
- Jagdpachtfähigkeit i.S.d. § 11 Abs. 5 BJagdG und Besitz eines gültigen Jagdscheines
- Abgeschlossene Ausbildung zum Jagdaufseher nach den landesrechtlichen Vorschriften
- Mitglied des Jagdaufseherverbandes NRW e.V.
- Nachgewiesene Qualifikation zur Ausübung der Fangjagd
- Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene („kundige Person“)
- Besitz eines „Kettensägenscheines“ einer anerkannten Organisation (TÜV, Forst etc.)
- Erste-Hilfe-Kurs für Jagd- und Forst
- Nachweis über eine mindestens 3-jährige, aktive praktische Tätigkeit
• als amtlich bestätigter Jagdaufseher oder
• als gesetzlich zum Jagdschutz Berechtigter i.S.d. § 25 BJG ohne amtliche Bestätigung oder
• als nicht bestätigter Jagdaufseher
• als Berufsjäger oder im Forstdienst
Die Ausbildung selber gliedert sich in verschiedene Module, die in einem Zeitraum von 5 Jahren abgeleistet werden sollten; Ausnahmen sind möglich.
Inhalte der Ausbildungs-Module (nicht abschließend)
Modul „Hege“
- Wildhege (Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, art- und sachgemäße Bejagung)
- Biotophege (Schutz und Verbesserung der Lebensräume von Wildtieren)
- Schutz des Wildes (Artenschutz, Schutz vor Wildunfällen, Erkennen von und Schutz vor Wildkrankheiten, Jagdschutz)
Modul „Waffen, Munition, Optik“
- Waffentechnik, Ballistik,
- Jagdliches Schießen; Schießen in der Bewegung ("Drückjagdschein")
- Waffenrecht
- Beherrschung der tierschutzgerechten Fangschuss- u. Abfangtechniken
- Ein- u. Anschießen der Waffen
Modul „Jagdarten“
- Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden auf Hoch- u. Niederwild
- Jagdleitung
- Beherrschung der VSG 4.4 (UVV "Jagd")
- Kenntnisse der Wasserjagd
- Führung von Jagdgästen
Modul „Jagdliche Einrichtungen“
- Planung und Herstellung von jagdlichen Einrichtungen nach VSG 4.4
- gesetzeskonforme Erstellung von Fütterungseinrichtungen und Kirrungen
Modul „Wildbewirtschaftung“
- gesetzeskonforme Wildfütterung; Notzeiten
- sachgerechte Bejagung und Verwertung des Wildes
- Schutz vor Prädatoren
- Wildvermarktung einschließlich der gesetzlichen Vorschriften
- Wildschäden erkennen, bewerten und vermeiden
- Verhalten bei Wildunfällen
Modul „Land- und Waldbau“
- Erstellung von Äsungs-, Ruhe- und Wildschutzflächen
- Maßnahmen zur Biotopverbesserung u. Biotopvernetzung
- Grundzüge der Forstwirtschaft
Modul „Naturschutz u. Umweltschutz“
- Kenntnis der Umwelt-, Tier- u. Naturschutzvorschriften
- praktische Maßnahmen des Artenschutzes
- praktische Maßnahmen des Naturschutzes
- Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Modul „Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation“
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit
- Umgang mit anderen Naturnutzern
- Konfliktschulung
- Waldpädagogik
- Rhetorik
Modul „Jagdhilfstiere“
- Jagdhundewesen: Nachsuche, Teilnahme an einem Schweißhundseminar, Kenntnisse der Baujagd, Hundekrankheiten, Erste Hilfe beim Hund
- Grundkenntnisse des Frettierens
- Grundkenntnisse der Beizjagd
Modul „Jagd- und Waffenrecht“
- Rechte und Pflichten des Jagdausübungsberechtigten, des Jagdschutzpersonals und der Jagdgäste
- Bundes- und Landesrecht
- Landesspezifische jagdschutzrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften
- Waffenrecht
- Notwehr, Notstand, unmittelbarer Zwang
Modul „Jagdliches Brauchtum“
- Kenntnisse der Jagdsignale
- Strecke legen
- Gestaltung eines Rahmens für eine Gesellschaftsjagd
- Waidmannssprache
Modul „Anschußseminar“
- Pirschzeichen erkennen und auswerten
- Richtige Wahl der Nachsuche
Wie gestaltet sich die Fortbildung?
Der Umfang der Ausbildung beträgt mindestens 128 Stunden, die in der Regel in Tages- oder Wochenendseminaren abgeleistet werden. Das Verfahren ist in der Rahmenausbildungsordnung vom 02.01.2018 geregelt.
Die einzelnen Module werden durch den JV NRW e.V. -turnusmäßig wiederholend- angeboten. Aber auch Fortbildungsveranstaltungen andere Anbieter können anerkannt werden, sofern deren Inhalte erwiesenermaßen der RAO qualitativ und quantitativ entsprechen.
Findet eine Abschlussprüfung statt?
Ja. Der Teilnehmer hat nach Absolvierung aller erforderlichen Module ein selbst gewähltes Thema aus einem der Ausbildungsmodule schriftlich auszuarbeiten.
Diese schriftliche Ausarbeitung ist der Prüfungskommission, die aus drei fachkundigen Personen besteht, in einem Referat mit begleitendem Fachgespräch von etwa 20 - 30 Minuten Dauer vorzustellen. Anschließend wird das Referat nach Beratung mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Benotung der Arbeit findet nicht statt.
Die Ausarbeitung kann mit Einverständnis des Verfassers veröffentlicht werden, um den Mitgliedern des JV NRW e.V. als Fachlektüre und zur Weiterbildung zu dienen.
Nach erfolgreichem Abschlussreferat wird der Bewerber dann in passendem Rahmen durch den Vorstand des JV NRW e.V. zum „geprüften Hegemeister“ ernannt.