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5. Dezember 2025

Ministerium weist Wolfsgebiet am Niederrhein aus

Ministerium weist Wolfsgebiet am Niederrhein aus

von Georg H. Amian / Montag, 01 Oktober 2018 / Veröffentlicht in Aktuelle Informationen, Aktuelles
wolfsgebiet
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 01.10.2018
Ministerin Heinen-Esser: „Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen gefördert werden.“

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem niedersächsischen Schneverdingen stammt.

Umweltministerin Heinen-Esser: „Auch der jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem standorttreuen Wolf gesprochen werden kann – das wäre erst nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch nicht um – haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen.“

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Heinen-Esser: „Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund um das Thema Wolf.“ Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: „Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten, informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen – Dazu gehört insbesondere das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck.“

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr für einen Menschen.

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