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Workshop "Selbstverteidigung für Jagdaufseher" -ausgebucht!-

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 04102020) -ausgebucht!-

Referent:  Sebastian Wolf

Zeit:          04.10.2020 10:00 - ca. 16:00 Uhr

Ort:           Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 45,00 € / Gäste 65,00 €

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 26.09.2020. Zahlungsgeingang bis spätestens 02.10.2020. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Jäger und insbesondere der zum Jagdschutz berechtigte Personenkreis sind immer öfter nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Angriffen aus unterschiedlichster Motivation heraus ausgesetzt. Unser Workshop vermittelt unter fachkundiger Anleitung eines herausragenden Ausbilders einfach zu erlernende Selbstverteidigungstechniken, aber auch Mittel und Wege zur Deeskalation und  Konfliktvermeidung.

Ablaufplan

I. Begrüßung

II. Theorie

- Rechtliches
- Eskalationsstufen
- Stress

III. Praxis

- Distanzen
- Körpersprache
- Bewegungsschule
- Befreiungstechniken Teil 1

Pause

- Befreiungstechniken Teil 2
- Abwehr von körperlichen Angriffen
- Schläge
- Tritte
- Eigene Gegenwehr

IV. Nachbesprechung, Fragen

Ihr Ausbilder:

Sebastian Wolf, Krav Maga Instruktor

Seit 2017 hauptberuflich Selbstverteidigungstrainer

Unterrichtete Gruppen:

Erwachsene, Jugendliche, Kinder,
Behördenangehörige, Firmen, Privatkunden.

Regelmäßige Fortbildungen in den Bereichen Schusswaffen-, Messer- und
Stockabwehr, Kampf mit Waffen, Deeskalations- und Kommunikationstraining.

Zusätzliche Erfahrungen in Judo, TCS-Knife Fighting Concept,
SDS-Concept, Filipino Martial Arts

Sportschütze

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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