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Wildkrankheiten / Ameisenschutz

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 07072019)

 

Zeit:          07.07.2019 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort:           Waldgaststätte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 75,00 € / Gäste 95,00 €

 

Teil I - Wildkrankheiten

Referent: Dr. med. vet. Martin Peters, Veterinärpathologe am CVUA Westfalen, Standort Arnsberg

 

Aus seinem Fundus als Veterinärpathologe stellt Dr. Peters  in einem reich bebilderten Vortrag krankheitsbedingte Veränderungen am jagdbaren Wild dar. Der Exkurs schweift von der drohenden Afrikanischen Schweinepest zu bereits auftretenden Erkrankungen des Schwarzwildes wie Bruzellose, Salmonellose, Räude und Echinokokkose. Es folgen am Beispiel des Fuchses Erkrankungen wie Tollwut, Staupe und Fuchsbandwurm; Erkrankungen des Rehwildes sowie von Feldhase und Kaninchen werden erläutert und es wird u.a. auf Veränderungen bei Vogelgrippe hingewiesen.

Der Jäger sollte als kundige Person in Sachen Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale vom Normalzustand unterscheiden können, es ist aber auch vor dem Hintergrund von Tierseuchen bei der Früherfassung von Krankheiten extrem wichtig, man denke hier nur an die Afrikanische Schweinepest. Dabei sollte er aber auch seine Grenzen kennen. Der Wald ist eben keine Sektionshalle und zwischen dem Aufbrechen von Wild und einer echten „Sektion“ bestehen große Unterschiede. In Anbetracht dessen stellt die Zusammenarbeit von Jägern und Veterinäruntersuchungsämtern eine echte Win-win-Situation dar.

Besonderer Schwerpunkt des Vortrages sind von Tieren auf den Menschen übertragbare Erkrankungen. Das Aufbrechen von Tieren ist für den Jäger nicht ungefährlich ist. Der Vortrag will für Veränderungen sensibilisieren und die Grenzen der Krankheitserkennung vor Ort aufzeigen. Es werden Hinweise zum Umgang mit und zum Einsenden von Tieren an die Untersuchungsämter gegeben. In NRW werden dankenswerterweise die Kosten für die Untersuchung jagdbaren Wildes von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, also vom Land übernommen. Die Angst vor einer Rechnung sollte nicht vor einer Einsendung von Wild zur Untersuchung abhalten.

 

Teil II - Ameisenschutz im Revier

Referent: Jörg Tysarzik, Ameisenschutzwarte Hagen

 

Die Ameise ist ein viel zu oft unterschätzter Nützling in der Natur - daher sollten gerade wir Jagdschutzverantwortliche ein besonderes Augenmerk auf unsere kleinen Helfer im Revier legen! Wussten Sie etwa, dass das Rehwild Ameisenhügel nutzt, um sich von Ektoparasiten befreien zu lassen?

Dieses und noch viel mehr vermittelt Ihnen unser Referent Jörg Tysarzik von der Ameisenschutzwarte Hagen, also auch einmal über den jagdlichen Tellerrand hinaussehen und den Blickwinkel für die Nützlinge im Revier erweitern!

 

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 30.06.2019. Zahlungsgeingang bis spätestens 05.07.2019. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

 

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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