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Schweißarbeit (einarbeit in die Totsuche)

Einladung

zur Fortbildungsveranstaltung FBV26082018

-gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung gem. Ziff. 2.1.8/2.1.8.1 RAO-HM

Referent: Hegemeister Ralph-Dieter Rose, Obmann für das Hundewesen JV NRW e.V.

 

Wie arbeite ich einen Jagdgebrauchshund auf Schweiß (Totsuche) ein?

Tot- und Nachsuchen, zwei Begriffe die sehr oft in der Tätigkeit der Ausübung   verwechselt werden! Was ist eine Totsuche und was ist eine erschwerte bzw. Nachsuche?

Hier wird in Theorie und Praxis gezielt vermittelt,  wie man einen Welpen über den Junghund zum gut ausgebildeten Jagdgebrauchshund auf Totsuchen einarbeitet.

Bitte auch an schlechtes Wetter und entsprechende Kleidung denken!

 

Ort: Waldcafé Halle, Auf der Halle 12, 58135 Hagen www.cafe-halle.de

Uhrzeit: 10.00 Uhr

Gebühr: 45,00 €

Teilnehmer:  max.20 Pers.

Anmeldung:  bis spätestens 22.08.2018

 

Die Teilnehmergebühr ist zu zahlen bis spätestens 25.08.2018. Es gelten die Teinahmebedigungen des JV NRWe.V.. Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

Für diese Veranstaltung anmelden:

Mittels des folgenden Formulars, können Sie sich ganz bequem für die Veranstaltung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen im Voraus zu zahlen sind. Zahlungsinformationen erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail.

Angaben mit * sind Pflichtangaben, ohne die eine Anmeldung nicht möglich ist!

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