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Neozoen- und Prädatorenbejagung

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 13042019)

-auch Modul zur Hegemeister-Ausbildung gem. Ziff. 2.1.1.1 der RAO-HM-

(Foto: Steve Richter)

Referenten: Niklas Haas und Jan-Philipp König, JV NRW e.V.

Zeit:              13.04.2019 von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Ort:               Waldgaststätte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:       Mitglieder 20,00 € / Gäste 40,00 €

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 04.04.2019. Zahlungsgeingang bis spätestens 11.04.2019. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Was Sie erwartet:

Im ersten Teil des Vortrags „Neozoenbejagung“ wird theoretisches Wissen zur ganzheitlichen Situation der Neozoen und den Umgang mit ihnen vermittelt. Der Vortrag soll ein Fundament
der Grundlagen bilden, welches sich bevorzugt aus Wissen über die Wildart und ihr Zusammenleben sowie ihren Einfluss auf heimische Wild- und Pflanzenarten zusammensetzt. Neben
Definitionen und Begriffsabgrenzungen wird ein Katalog der in Deutschland vorkommenden Neozoenarten in ihren Gliederungen und Unterteilungen vorgestellt werden. Dieser wird in
unterschiedlichen Tiefen und Detailierungsgraden behandelt. Der Kernbereich bezieht sich klar auf die Vertiefung der drei Neozoenarten Nilgans, Bisam und Nutria.

Der zweite Teil des Vortrags beschäftigt sich mit der Verlinkung des Grundwissens über die Wildart, der Identifizierten Konflikte, hin zur Bejagung. Der Teil Bejagung umfasst zum einen
die rechtliche Situation, wie Jagdzeiten, Sondererlässe, Sondergebiete, Auflagen, etc. Darüber hinaus werden Jagdstrategien und Jagdarten aus der Praxis erläutert. Der Vortrag richtet sich
an alle jagdinteressierten, es ist ein Grundlagenvortrag welcher kein Vorwissen voraussetzt. Es ist auch unabhängig davon, ob die Wildart bereits selbst bejagt wurde oder örtlich vorkommt.

Kurzübersicht:

• Begrifflichkeit
• Neozoenarten
• Unterscheidungen
• Auswirkungen der Neozoen auf ihre Umwelt
• Neozoen im Kontext Jagd
• Jagdarten/-strategien
• Umgang mit Neozoen
• Herausheben Nilgans/Bisam/Nutria
• Verdrängung heimischer Wildarten
• Lebensraum und Nahrung
• Anschauungsmaterial
• Nutzung und Verwertung der gewonnenen Ressourcen

Kernaussage: „In vielen Biotopen sind Neozoen seit Jahren etabliert. Eine Ausrottung ist meistens weder nötig noch möglich, intensive, faire Bejagung nach allen Kriterien der deutschen
waidgerechten Jagd sorgt für ein gesundes Verhältnis – es handelt sich nicht um Wild zweiter Klasse.“

Key Learnings:

• Begriffsabgrenzungen
• Grundwissen über ihr Vorkommen, Herkunft, Lebensraum, Nahrung, Familienverbund,
Paarung und Reproduktion
• Grundverständnis über entstehende Konflikte
• Bejagungsgründe
• Bejagungsstrategien

 

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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