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Jagdleiter-Seminar -abgesagt!-

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV11102020)
-auch Modul gem. Ziff. 2.1.3 RAO-HM-

Bewegungsjagd

 

Das Seminar muss leider coronabedingt abgesagt werden - einen neuen Termin werden wir rechtzeitig bekannt geben!

 

 

Referent: RA Georg H. Amian, LV und Justiziar d. JV NRW e.V.

Zeit:          11.10.2020 10:00 - ca. 16:00 Uhr

Ort:           Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de) und Lehrrevier

Gebühr:   Mitglieder 75,00 € / Gäste 95,00 €

Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 02.10.2020. Zahlungsgeingang bis spätestens 09.10.2020 auf das Konto des Verbandes bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, IBAN: DE07 4786 0125 0092 74 55 03.

Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Inhalt:

Die Leitung einer Bewegungsjagd ist mit einem hohen Maße an Verantwortung, aber auch mit einem großen Risiko in punctoo Haftung verbunden. Eine intensive und sorgfältige Jagdvorbereitung ist daher unerläßlich, um Schäden an Wald, Wild und Mensch zu vermeiden.

RA Georg H. Amian vermittelt Ihnen in diesem Seminar, wie eine Bewegungsjagd von der Einladung bis zur Durchführung optimal geplant und gestaltet wird, wobei die gesetzlichen Vorschriften und die Vermeidung von Haftungsrisiken im Vordergrund stehen. Bereits mit der richtigen Einladung zur Jagd kann die Haftung des Jagdleiters erheblich begrenzt werden!

Freuen Sie sich auf einen interessanten und spannenden Tag, von dem Sie sicherlich Einiges an wertvollen Informationen mit nach Hause nehmen werden!

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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