SIE HABEN IHRE DATEN VERGESSEN?

Erste Hilfe für Jagdhunde / Richtiger Einsatz von Hundeschutzwesten

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 24032019)

-gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung gem. RAO-HM Ziff. 2.1.8 und 2.1.8.1-

Termin:                24.03.2019

Ort:                       Waldgaststätte Cafe Halle, Auf der Halle 12, 58135 Hagen (www.cafe-halle.de)

Uhrzeit:                10.00 bis 13.00 Uhr und 14:00 bis ca. 16:00 Uhr

Gebühr:                Mitglied 35,00 € / Gast 55,00 €

Teilnehmer:         begrenzt

 

I. Erste Hilfe für Hunde im jagdlichen Einsatz

    Referent: Dr.  med. vet. Christian Pötz, Fachtierarzt f. Kleintiere, Hemer (www.dr-poetz.de)

 Themenschwerpunkte:

  • Kompetenzen in der Erstversorgung
  • Grenzen aufzeigen
  • Sensibilisierung des Hundeführers für bestimmte Erkrankungen
  • Notfälle
  • Tipps zur Vorbereitung und Organisation einer Bewegungsjagd aus Sicht des Tierarztes
  • Tipps zur Ausrüstung
  • Demonstration von Verbänden und erste Hilfe Maßnahmen u. a.

Für Fragen steht Herr Dr. Pötz im Anschluss zur Verfügung!

II. Richtiger Einsatz von Hundeschutzwesten

    Referentin: Stefanie Weiß, Windeck (Die Bergische Wölfin – La Chasse Blanc)

Aufbau, Merkmale, Anpassung an den Hund, die richtige Weste für den richtige Zweck und vieles mehr! Frau Weiß ist Jägerin, Hundeführerin und Herstellerin von Hundeschutzwesten für die jagdliche Praxis sowie Partnerin des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger e.V.

Anmeldungen werden erbeten bis 10.03.2019. Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.; Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Teilnehmergebühr ist bis zum   22.03.2019 zu entrichten.

Bei Rückfragen E-Mail an fortbildung@jagdschutz-nrw.de.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

Für diese Veranstaltung anmelden:

Mittels des folgenden Formulars, können Sie sich ganz bequem für die Veranstaltung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen im Voraus zu zahlen sind. Zahlungsinformationen erhalten Sie nach der Anmeldung per Email.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) vollständig aus - eine Anmeldung ist sonst nicht möglich!

Validieren Sie Ihre Anmeldung mittels des untenstehenden Captchas!

 

NACH OBEN