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Erste Hilfe bei Jagdunfällen

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 08022020) -AUSGEBUCHT!-

Voraussetzung für die Ausbildung zum Hegemeister gem. Ziff. 1.8 der RAO-HM

 

Forstuunfall

 

Referent: Marcel Gehres

Zeit:          08.02.2020 10:00 - ca. 16:00 Uhr

Ort:           Waldgaststätte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 65,00 € / Gäste 85,00 €

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 31.01.2020. Zahlungsgeingang bis spätestens 06.02.2020. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Es gelten die untenstehenden Teilnahmebedingungen.

Lehrgangsinhalt:

Die Jagd versteht sich als Verbindung zur Natur in all‘ ihren Facetten, die den Jägern unvergessliche Momente bereitet. Der Aufenthalt in Wald und Natur von Wanderern und Radfahrern nimmt beständig zu.

Dabei gerät in Vergessenheit, dass die jagdliche Ausübung mit oft anstrengenden und gefährlichen Arbeiten im Revier verbunden ist. Es kann immer etwas passieren! Dessen ist man sich aber meistens nicht bewusst. Zudem ist es wichtig, gute Kenntnisse in der Erstbehandlung auch zu beherrschen, um jeden Waldbesucher im Notfall helfen zu können.

Die Fortbildung leistet einen wichtigen Beitrag zu Erste-Hilfe-Maßnahmen in bestimmten Situationen, die eintreten können: Knochenbrüche (z.B. beim Sturz vom Hochsitz oder beim Wandern und Fahrradfahren), Herz- und Kreislaufprobleme bis hin zum Herzinfarkt sowie Erschöpfung durch Überanstrengung während der Revierarbeit und bei Waldbesuchern, Schnittverletzungen bei der Arbeit mit (Motor-)Säge, Freischneider und Messer bis hin zu Schussverletzungen.

Es werden auch grundlegende Maßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung geübt, die oft in Vergessenheit geraten sind, weil entsprechende Fort- und Weiterbildungen fehlen.

Ein Muss für jeden Jagdaufseher und Jagdleiter!

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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