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Einführung in die praktische Beizjagd

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 25012020)

-gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung-

 

Termin:                25.01.2010

Ort:                       Hotel Lennhof, Menglinghauser Straße 20, 44227 Dortmund

Uhrzeit:                09:00 bis ca. 17:30 Uhr

Gebühr:                Mitglied 35,00 € / Gast 55,00 €

Teilnehmer:         begrenzt

Einführung in die praktische Beizjagd

Referent: Hegemeister und Falkner Joachim Ruscher, JV NRW e.V.

Themenschwerpunkte:

Die Beizjagd gehört zu den ältesten Jagdarten und ist von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Eine jahrtausendealte Tradition der Jagd hat somit ihren verdienten Stellenwert erhalten.

Die Faszination der Jagd auf Wild mit Greifvögeln lässt sich als eine Kunst beschreiben, die unabdingbare Voraussetzungen erfüllen muss, um den Einklang zwischen Greifvogel und dem Falkner zu erreichen. Erst dann kann der Einsatz des Greifes in der Jagd erfolgen.

Das Seminar, wieder geleitet vom erfahrenen Falkner Joachim Ruscher, findet am 25. Januar 2020 auf dem Gelände der Universität Dortmund statt und gliedert sich in 2 Teile:

Theoretischer Teil (9.30 – 11.30)

  • Geschichte der Falknerei
  • Beizvögel
  • Haltung/Pflege der Beizvögel
  • Falknerausbildung
  • Hilfstiere in der Falknerei
  • Kondition und Motivation der Beizvögel
  • Jagdarten

Praktischer Teil ab ca. 11:45

  • Beizjagd auf Kaninchen
  • Nachbesprechung

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 – 15 begrenzt. Es wird – aufgrund der gemachten Erfahrungen – um rechtzeitige Anmeldung gebeten

Anmeldungen werden erbeten bis 18.01.2020. Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.; Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Teilnehmergebühr ist bis zum   23.01.2020 zu entrichten.

Bei Rückfragen E-Mail an fortbildung@jagdschutz-nrw.de.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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