Referent: Martin Bosse, JV NRW e.V.
Zeit: 26.09.2021 09:00 - ca. 15:00 Uhr
Ort: Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)
Gebühr: Mitglieder 40,00 € / Gäste 60,00 €
Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 20.09.2021. Zahlungsgeingang bis spätestens 27.09.2021. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de
Die WaffVwV nennt im Punkt 27.4.1 Satz 3 „Aufsichtspersonal“ folgendes: Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung
erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.
Das Seminar ist entsprechend dem genannten Merkblatt aufgebaut und befähigt den Teilnehmer, als Aufsichtsperson tätig zu werden.
Inhalte:
Das Seminar wird entsprechend dem Merkblatt „Hinweise für Aufsichtspersonen auf
Schießstätten (Standaufsichten)“ durchgeführt.
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/hinweise_fr_aufsichtspersonen_djv_n
eu2010_0.pdf
Unter anderem sind Bestandteil der Belehrung:
1. Waffenrecht / Waffengesetz
Waffenrechtliche Begriffe - tatsächliche Gewalt, Erben, Überlassen, etc
§27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§27a WaffG Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
2. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
§6 AWaffV - Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen
§7 AWaffV - Unzulässige Schießübungen
§9 AWaffV - zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§10 AWaffV - Aufsichtspersonen, Obhut über das Schießen durch Kinder und
Jugendliche
§11 AWaffV – Aufsichten
3. Versicherungsfragen für Schießstätten, Aufsichten und Schützen
4. Sicherheitsregeln für das Schießen, inklusive Sicherheitsregeln für das Schießen mit Vorderladern
5. Auflagen für den Schießbetrieb
6. Sicherheitsregeln für Raumschießanlagen, teilgedeckte und offene Schießstände
7. Schießstandordnung des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), und Deutscher Schützenbund (DSB)
Die Belehrung muss durch Unterschrift des Teilnehmers belegt und dokumentiert werden. Es sind daher pro Teilnehmer zwei Teilnahmebescheinigungen erforderlich.