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21. Mai 2025

Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern NRW

Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern NRW

by Georg H. Amian / Sonntag, 16 Februar 2020 / Published in Aktuelle Informationen, Aktuelles, Uncategorized
Rothirsch

Ein Positionspapier des JV NRW e.V. zu „Wald und Wild

Entgegen dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist aus Sicht des Jagdaufseherverbandes NRW eine Verlängerung der Jagdzeit auf Rehwild nicht ausreichend, um die Wiederbewaldung auf ca. 40.000 Hektar jagdlich zu unterstützen.

Diese singuläre Maßnahme wird einerseits dem Tierschutz nicht gerecht – es bedarf andererseits umfangreicher ergänzender und ständig zwischen Förstern, Jägern und Waldbesitzern abgestimmter Maßnahmen, durch die es möglich sein wird, flexibel und zeitnah auf entstandene wie zu erwartende Schäden durch Wild im Wald zu reagieren und eine Ausweitung im Blick auf die Wiederbewaldung zu minimieren.

Diese Maßnahmen sind:

  1. Flexible und den wildbiologischen Vorgaben angepasste Jagd- und Schonzeiten auf wiederkäuendes Schalenwild.
  2. Förderung der Intervallbejagung auf wiederkäuendes Schalenwild.
  3. Förderung der Schwerpunktbejagung in den Wiederbewaldungsflächen.
  4. Förderung der revierübergreifenden Bewegungsjagden auf wiederkäuendes Schalenwild.
  5. Einrichten von Wildschutzzonen als Ausweichflächen für das Wild.
  6. Eine sach- und fachgerechte Äsungsverbesserung und Fütterung des Wildes, sowie eine ausreichende Mineralstoffversorgung des Wildes.

Anmerkungen:

zu 1. Flexible und den wildbiologischen Vorgaben angepasste Jagd und Schonzeiten auf wiederkäuendes Schalenwild:

  • Werden die Jagdzeiten vorverlegt, sollten sie auch früher enden, um eine Jagd in der äsungsarmen Zeit zu vermeiden, was wiederum zu einer Erhöhung der Schäden an forstlichen Pflanzen führen würde.
  • Anpassen der Jagdzeiten an das Verhalten des Wildes (Stoffwechsel, Paarungsverhalten, erhöhter Mineralstoffbedarf), um dem Tierschutz gerecht zu werden.

zu 2. Förderung der Intervallbejagung auf wiederkäuendes Schalenwild:

  • Nutzung der natürlichen Aktivitätsphasen des wiederkäuenden Schalenwildes zur Bejagung.
  • Wildschonendes Erreichen der Abschusszahlen (in Waldrevieren 10 Stück Rehwild auf 100 HA). In Absprache mit den zuständigen Förstern, Waldbesitzern und Jägern sollen Einzelvereinbarungen zum Rehwildabschuss getroffen werden mit flexibler Handhabung während der Pachtperiode.
  • Lange jagdfreie Ruhephasen für das Wild, hier ist eine flexible Handhabung der Jagd und Schonzeiten zielführend.
  • Bei der Intervalljagd sind junge Böcke und Schmalrehe vorrangig zu erlegen.

zu 3. Förderung der Schwerpunktbejagung auf den Wiederbewaldungsflächen:

  • Der Jagddruck auf den Wiederbewaldungsflächen wird stark erhöht
  • Erreichen einer stark verdünnten Wilddichte auf den Wiederbewaldungsflächen ist anzustreben bzw. sollte gewährleistet sein.
  • Diese Maßnahme muss in Verbindung mit der Einrichtung von geeigneten Wildruhezonen geschehen.

zu 4. Förderung der revierübergreifenden Bewegungsjagten auf Schalenwild:

  • Anzustreben sind revierübergreifende Bewegungsjagden. Dabei sollten neben den Bewegungsjagden im Herbst und Winter in gegebenen Fällen kurzfristig Bewegungsjagden stattfinden, um schwerpunktmäßig handeln zu können.
  • Einsatz von niederläufigen, kurz- und lautjagenden Hunden.
  • Großflächige Beunruhigung des Wildes durch mehrere kleine Treibergruppen.
  • Sehr langsames Beunruhigen im Verlauf der Bewegungsjagd.

zu 5. Einrichten von Wildruhezonen als Rückzugsgebiet für das durch den Jagddruck gestresste und beunruhigte Wild:

  • Festgelegte Besucherlenkung.
  • Einschränkung des Waldbetretungsrechtes im Rahmen der Vorgaben des Landesforstgesetzes.
  • Schaffung von geeigneten Deckungsbereichen in den Ruhezonen sowie von Äsungsflächen (Wildwiesen, Wildäcker und Prossholzflächen) in den Ruhezonen.

zu 6. Eine sach- und fachgerechte Wildfütterung in der äsungsarmen Zeit:

  • Fütterungen den vorkommenden Wildarten und Witterungsverhältnissen angepasst.
  • Beachtung wildbiologischer Besonderheiten bei der Rehwildfütterung.
  • Einrichten von Wildäckern, Wildwiesen und Prossholzflächen in Kombination mit einer Wildfütterung in den Wildruhezonen.
  • Dem Wild eine störungsfreie Äsungsaufnahme ermöglichen.
  • Mit der Gabe von für das Wild angepassten Futtermitteln kann der Druck von den Forstpflanzen genommen werden.
  • Zusätzliche Ergänzung durch Mineralsalze in Zeiträumen, in denen beim Wild ein erhöhter Mineralbedarf vorliegt (insbesondere während der Trächtigkeit, in der Zeit des Säugens, beim Schieben des Geweihs).

Der Jagdaufseherverband NRW widerspricht mit aller Vehemenz einer ideologischen und sachfremden „Wald vor Wild“-Politik, die den Anforderungen einer modernen Waldbewirtschaftung unter Einbeziehung natur- und tierschutzrechtlicher Aspekte nicht einmal im Ansatz gerecht wird.

Übach-Palenberg, im Februar 2020

-Der Vorstand-

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Tagged under: Kalamitätenholz, Kyrill, Wald und Wild, Wald vor Wild, Waldbau, Wiederaufbau, Wildschutz

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