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WILD Grillen & Zerwirken

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 08092019)

 

 

Referent: Philip Karbus

Zeit:          08.09.2019 11:00 - ca. 16:00 Uhr

Ort:           Forsthaus Kurk, 58135 Hagen

Gebühr:   Mitglieder 95,00 € / Gäste 115,00 €

 

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 25.08.2019. Zahlungsgeingang bis spätestens 01.09.2019. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

 

Ein absolutes Highlight in unserem Fortbildungskalender 2019!

Gemeinsam mit "Wildling" Philip Karbus (www.zumwildling.de) bieten wir Ihnen ein besonderes Erlebnis - vom Zerwirken bis zum Grillen - und anschließend natürlich auch auf unseren Tellern!

Gemeinsam mit allen Teilnehmern zerlegen wir zwei Rehe und bereiten die Einzelteile mit unterschiedlichen Methoden zu. Ein spannender Workshop mit fachgerechter Anleitung zum Zerwirken, Fleischkunde und umfangreicher Grill-Methodik. Alle Rezepte im Anschluss per Mail. Inklusive Bier, Wein, Softdrinks & einem Absacker.

Veranstaltungsdauer: ca. 4 Stunden

Das Paket beinhaltet:

  • 2 Stücke Rehwild für Zerwirk-Workshop und zum Verzehr
  • Zurverfügungstellung von unterschiedlichen Grillgeräten für Grill-Workshop (Gasgrill, Kohlegrill, „Beefer“)
  • Umfangreiche Infos zu unterschiedlichen Grill-Methoden, Grill-Technik usw.
  • Zerwirk-Workshop mit Fleischkunde, Demonstration fachgerechter Schnittführung, Ausführungen zur Fleischreife usw.
  • Zubereitung mehrerer Wild-Grillgerichte mit saisonalen Beilagen
  • Kühle Getränke (Bier, Wein, Softdrinks)

 

Mindesteilnehmerzahl 10; Maximalteilnehmerzahl 20 - es gelten die untenstehenden Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

Für diese Veranstaltung anmelden:

Mittels des folgenden Formulars, können Sie sich ganz bequem für die Veranstaltung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen im Voraus zu zahlen sind. Zahlungsinformationen erhalten Sie nach der Anmeldung per Email.

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