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Bau von Jagdeinrichtungen - Schwerpunkt Hegemaßnahmen

Einladung

zur Fortbildungsveranstaltung FBV07072018 -gleichzeitig Modul zur Hegemeisterausbildung gem. 2.1.4/2.2.4 RAO-HM-

Planung und Bau jagdlicher Einrichtungen

Was – Wo – Wie?

Termin:            07.07.2018

Ort:                    Parkplatz Raiffeisenmarkt, Hauptstr. 48, 56759 Kaisersesch

Uhrzeit:           10.00 Uhr

Gebühr:           55,00 zahlbar bis spätestens zum 05.07.2018 auf Kto. bei der VB Bielefeld-Gütersloh eG
IBAN: DE07 4786 0125 0092 74 55 03 BIC: GENODEM1GTL

Teilnehmer:   15 Pers. max.

Referent:         JA Horst Heuken, JV NRW e.V.

Themenschwerpunkt:

Bau von Wildackeranlagen, Bau von Schütten, Fanggärten, Schirmen, Huderplätzen.

Mitzubringen für die Pause sind Sitzstock oder Klappstuhl, sowie wetterfeste Kleidung; Essen und Getränke stehen in der Pause zur Verfügung!

Die Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen.

Anmeldeschluss: 03.07.2018.

Ich freue mich auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Günther Bechthold

Bildungsreferent

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

Für diese Veranstaltung anmelden:

Mittels des folgenden Formulars, können Sie sich ganz bequem für die Veranstaltung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen im Voraus zu zahlen sind. Zahlungsinformationen erhalten Sie nach der Anmeldung per Email.

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