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Drohneneinsatz in der jagdlichen Praxis / Revierkarte mit Google-Maps

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 06042019)

Referent: Tobias Rösel, Hünxe

Zeit:          06.04.2019 09:00 - ca. 13:00 Uhr

Ort:           Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 20,00 € / Gäste 40,00 €

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 29.03.2019. Zahlungsgeingang bis spätestens 05.01.2019. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

 

Viele Revierinhaber, Jagdaufseher und generell Jäger stehen in der heutigen Zeit bei der Neugestaltung eines Revieres vor großen Herausforderungen. Sei es im Sommer die erste Flugwildjagd, im September die ersten Maisdrückjagden, oder auch eine klassische Treibjagd zur Gesellschaftsjagdzeit.

Eine Revierkarte muss erstellt werden - gerade in Zeiten digitaler Medien, GPS-fähigen Smartphones und Messaging-Services gibt es sehr gute Möglichkeiten. Hier bietet etwa Google Maps® vielfältige Varianten auch für Jäger/innen. Insbesondere für Revierinhaber und Personen im Jagdbetrieb wie Jagdaufseher und Begehungsscheininhaber kann diese Funktion sehr hilfreich/interessant sein.

In unserem Seminar lernt man, mit Google Maps eine eigene Revierkarte zu bauen.

Die Möglichkeiten mit dieser privat genutzten Karte sind vielfältig: von der Planung der Jagd bis zum Anlegen von Wildäckern, Grenzen der Nachbarjagd, Standorte von Fallen und Jagdreinrichtungen. So ist es möglich, dem Jagdgast direkt den richtigen Standort zum jeweiligen Ansitz zu schicken. Die eigene Karte ist nicht direkt öffentlich sichtbar, auch das Drucken bis zu einem Format DIN A 0  ist mit ein paar Tricks in guter Qualität möglich.

Nebenbei gibt es noch einen Ausblick, wie es unter Berücksichtigung von mehreren Parametern möglich ist, auch Wildschaden per Drohne in einer Näherung als Fläche zu ermitteln. Eine Berücksichtigung des Ertrags sollte aber dennoch am Boden stattfinden - gleichwohl kann es helfen, ein gleiches Bild für den Landwirt, wie auch Jagdpächter zu liefern und so Streit vorzubeugen.

Tradition und Fortschritt schließen sich eben nicht aus!

 

 

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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