SIE HABEN IHRE DATEN VERGESSEN?

Das Wildschadensverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde und Förderer des JV NRW,

leider müssen wir auch die Fortbildungsveranstaltung vom 22.03.2020 auf unbestimmte Zeit verschieben, nachdem nunmehr auch in Hagen Corona-Fälle bekannt geworden sind.

Die auf den 22.03.2020 anberaumte Veranstaltung findet daher nicht statt; ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Auch, wenn wir die derzeitige Corona-Hysterie nicht teilen, bitten wir um Verständnis, dass wir jegliches Risiko ausschließen möchten - dies gilt insbesondere für unsere älteren und damit besonders gefährdeten Teilnehmer.

Wir werden die weitere Situation beobachten und zu gegebener Zeit einen neuen Termin bestimmen.

Bleibt gesund!

 

Euer Vorstand

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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