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Wiederladelehrgang nach § 27 Sprengstoffgesetz -AUSGEBUCHT-

7. Februar 2026 @ 11:00 - 8. Februar 2026 @ 17:00
Munition

Der Lehrgang ist leider ausgebucht – es sind keine Anmeldungen mehr möglich!

Wiederladelehrgang nach § 27 Sprengstoffgesetz

vom        07.02. – 08.02.2026
Kosten: 250,00 €
Ort:       Haus Hamacher, Am Freibad 10, 52538 Gangelt

 

Gemeinsam mit der KJS Aachen Stadt & Land und der KJS Heinsberg führen wir ein
Seminar zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG („Wiederladeschein“) durch.

In einem 2-tägigen Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Ladekomponenten, Geräte & Werkzeuge, Ladeverfahren und Ballistik vermittelt. Praktische Vorführungen und einzelne Übungen an beiden Tagen vertiefen die theoretischen Grundlagen.

Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Das nach bestandener Prüfung ausgehändigte Zeugnis dient zur Beantragung einer Erlaubnis
nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind:

  • Eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz, kurz UB. Diese muss 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Die UB muss dazu rechtzeitig bei ihrer zuständigen Behörde beantragt werden.
  • die Teilnehmer müssen Jäger oder Sportschützen sein (Bedürfnis)
  • Mindestalter 21 Jahre
  • deutscher Staatsbürger

Teilnehmerzahl: maximal 20 Personen. Bei mehr Interessenten gilt die Reihenfolge der Anmeldung auf die Interessentenliste. Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.

Teilnahmegebühr: 250,00 € (incl. Prüfungsgebühren)

 

Details

Veranstalter