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Jagdschutzlehrgang mit Prüfung 2024

August 1 - Dezember 31

In der zweiten Jahreshälfte 2024 werden wir einen Jagdschutzlehrgang gem. Runderlass des Ministeriums vom 05.09.2023 mit Abschlussprüfung veranstalten.

Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für die erstmalige amtliche Bestätigung als Jagdauseher.

Der Lehrgang wird im 2. Hj. 2024 an mehreren Wochenenden stattfinden; ein Blockunterricht ist nicht vorgesehen. Zwingende Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Pachtreife im Sinne des § 11 Abs. 5 BJagdG (drei volle Jahre im Besitz eines Jagdscheins
  • Nachweis der Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang gem. § 29 DVO-LJG NRW
  • Nachweis der Schulung als kundige Person
  • Vollständige Entrichtung der Lehrgangsgebühr

 

Jagdschutz-Lehrgang – Terminplan

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Anmeldung zum Jagdschutz-Lehrgang

Veranstalter

Jagdaufseherverband NRW e.V.
E-Mail
info@jagdschutz-nrw.de
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