


Referent: Martin Bosse, Sicherheitsingenieur und Sachverständiger, JV NRW e.V.
Die Fortbildungsveranstaltung befähigt den Teilnehmer, die Aufsicht auf Schießstätten zu übernehmen.
Inhalte:
Das Seminar wird entsprechend dem Merkblatt „Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten)“ durchgeführt.
1. Waffenrecht / Waffengesetz
Waffenrechtliche Begriffe – tatsächliche Gewalt, Erben, Überlassen, etc
§27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§27a WaffG Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
2. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
§6 AWaffV – Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen
§7 AWaffV – Unzulässige Schießübungen
§9 AWaffV – zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§10 AWaffV – Aufsichtspersonen, Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche
§11 AWaffV – Aufsichten
3. Versicherungsfragen für Schießstätten, Aufsichten und Schützen
4. Sicherheitsregeln für das Schießen, inklusive Sicherheitsregeln für das Schießen mit Vorderladern
5. Auflagen für den Schießbetrieb
6. Sicherheitsregeln für Raumschießanlagen, teilgedeckte und offene Schießstände
7. Schießstandordnung des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), und Deutscher Schützenbund (DSB)
Die Belehrung muss durch Unterschrift des Teilnehmers belegt und dokumentiert werden. Es sind daher pro Teilnehmer zwei Teilnahmebescheinigungen erforderlich.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.
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