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Drohneneinsatz in der jagdlichen Praxis / Revierkarte mit Google-Maps

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 26092021)

Parcoursschießen

Referent: Martin Bosse, JV NRW e.V.

Zeit:          26.09.2021  09:00 - ca. 15:00 Uhr

Ort:           Waldgaststäte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 40,00 € / Gäste 60,00 €

Teilnehmerzahl begrenzt - es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen; Anmeldeschluss ist der 20.09.2021. Zahlungsgeingang bis spätestens 27.09.2021. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Die WaffVwV nennt im Punkt 27.4.1 Satz 3 „Aufsichtspersonal“ folgendes: Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung
erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.

Das Seminar ist entsprechend dem genannten Merkblatt aufgebaut und befähigt den Teilnehmer, als Aufsichtsperson tätig zu werden.

Inhalte:

Das Seminar wird entsprechend dem Merkblatt „Hinweise für Aufsichtspersonen auf
Schießstätten (Standaufsichten)“ durchgeführt.

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/hinweise_fr_aufsichtspersonen_djv_n
eu2010_0.pdf

Unter anderem sind Bestandteil der Belehrung:

1. Waffenrecht / Waffengesetz

Waffenrechtliche Begriffe - tatsächliche Gewalt, Erben, Überlassen, etc
§27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§27a WaffG Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung

2. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

§6 AWaffV - Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen
§7 AWaffV - Unzulässige Schießübungen
§9 AWaffV - zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§10 AWaffV - Aufsichtspersonen, Obhut über das Schießen durch Kinder und
Jugendliche
§11 AWaffV – Aufsichten

3. Versicherungsfragen für Schießstätten, Aufsichten und Schützen

4. Sicherheitsregeln für das Schießen, inklusive Sicherheitsregeln für das Schießen mit Vorderladern

5. Auflagen für den Schießbetrieb

6. Sicherheitsregeln für Raumschießanlagen, teilgedeckte und offene Schießstände

7. Schießstandordnung des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), und Deutscher Schützenbund (DSB)

Die Belehrung muss durch Unterschrift des Teilnehmers belegt und dokumentiert werden. Es sind daher pro Teilnehmer zwei Teilnahmebescheinigungen erforderlich.

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

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