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Fangjagdseminar gem. § 29 DVO-LJG NRW (FBV08082020) -AUSGEBUCHT-

 

Einladung zum Fangjagdseminar gem. § 29 DVO LJG NRW -leider ausgebucht!-

Referenten:

Recht: Hegemeister RA Georg H. Amian, Landesvorsitzender und Justiziar des JV NRW e. V.

Praxis: Revierjagdmeister Jens Kratzenberg,  Jagdschule Sauerland, JV NRW e. V.

Ort und Zeit:

10:00 Uhr - 18:00 Jagdschule Sauerland, Forstgut Ruckeljahn, Ruckeljahn 1, 58809 Neuenrade (www.jagdschule-sauerland.de)

 

Themen:

I. Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd

  1. Wer darf Fanggeräte stellen, kotrollieren, sich gefangenes Wild aneignen?
  2. Sachliche Verbote des § 19 BJG im Hinblick auf die Fangjagd.
  3. Örtliche Verbote des § 20 Abs. 1 BJG.
  4. Wildarten, Jagd- und Schonzeiten.
  5. Die Bestimmungen der DVO des LJG-NRW.
  6. Die Verkehrssicherungspflicht der Fallenstellenden; VSG 4.4.
  7. Der Fallenfang in befriedeten Bezirken.
  8. Tötung von gefangenem Wild nach jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften, Sicherheitsaspekte.

II. Tier- und Artenschutzrecht

  1. Das Tatbestandsmerkmal „Fangen“ nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz i. V. mit § 4    Bundesartenschutzverordnung, Art. 8 und 9 EU – Vogelschutzrichtlinie.
  2. Rechtliche Anordnungen an die Tierschutzgerechtigkeit der Fangjagd.
  3. Maßnahmen mit dem Ziel, eine tierschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
  4. Rechtliche Anforderungen an die Artenschutzgerechtigkeit.
  5. Maßnahmen mit dem Ziel, eine artenschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
  6. Tötung von gefangenem Wild nach tierschutzrechtlichen Vorschriften.

-Gemeinsames Mittagessen-

III. Praxis:     

  1. Fallen für den Lebendfang – unterschiedliche Bauweisen und Funktionen.
  2. Fangmeldesysteme – Funktionsweise elektronischer und mechanischer Fangmeldesysteme.
  3. Fallentypen – praktische Handhabung.
  4. Elektronische und mechanische Fangmeldesysteme – praktische Handhabung.
  5. Artspezifischer Falleneinsatz – Standortwahl und Beköderung.
  6. Fallenkontrollen.
  7. Tierschutzgerechte und sichere Tötung nach Lebendfang.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Pers. begrenzt, es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.

Kosten: Mitglieder 75,00 € / Gäste 95,00 €/Pers.

Anmeldeschluss: 01.08.2020

Die Teilnehmergebühr ist zu entrichten bis spätestens 06.08.2020.

Rückfragen bitte an Bildungsreferenten Stefan König unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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